Rechtliche Gleichstellung zu Papierrechnungen
Seit 2011 sind elektronische Rechnungen und klassische Rechnungen vom Gesetzgeber rechtlich gleichgestellt (UStG§14 Absatz 3). Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur vor, die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit der Daten von Rechnungsbelegen gewährleistet.
Platzsparende Archivierung
Gemäß der gesetzlichen Vorschriften müssen Rechnungen für mögliche Prüfungen durch Finanzbehörden im Unternehmen aufbewahrt werden. In Deutschland erstreckt sich diese langfristige Aufbewahrung auf zehn Jahre. E-Rechnungen liegen schon in elektronischer Form vor und können digital archiviert werden.
Schnellerer Zugang und Verarbeitung
Zeit bedeutet Geld. Im Falle der Einhaltung von Skontofristen oder Zahlungszielen sind schnelle Bearbeitungszeiten von Eingangsrechnungen eine Grundvoraussetzung für eine effiziente Liquiditätssicherung. Die elektronische Verarbeitung einer E-Rechnung ermöglicht Ihnen die Optimierung der Durchlaufzeiten in Ihrer Rechnungsverarbeitung.