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Elektronische Rechnungen

E-Rechnung nach EN 16931

Elektronische Rechnungen ermöglichen einen schnellen und komfortablen Austausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Sie sparen Zeit, reduzieren den Verwaltungsaufwand und vereinfachen Ihre Buchhaltung. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie bei der Umstellung haben und warum es sinnvoll ist, frühzeitig zu handeln.

Aktuelle Regelung in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2027. 

  • Ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro.
  • Ab 1. Januar 2028 verpflichtend für alle Unternehmen im B2B-Inlandsverkehr.

Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die ein einheitliches Datenmodell und klare Anforderungen an elektronische Rechnungen definiert.


Stellen Sie schon jetzt auf die E-Rechnung nach EN 16931 um.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiger esco-Fachberater (technischer Kundenberater).