Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich verpflichtend. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die ein einheitliches Datenmodell und klare Anforderungen an elektronische Rechnungen definiert.
Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich verpflichtend. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die ein einheitliches Datenmodell und klare Anforderungen an elektronische Rechnungen definiert.