Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2027.
- Ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro.
- Ab 1. Januar 2028 verpflichtend für alle Unternehmen im B2B-Inlandsverkehr.
Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die ein einheitliches Datenmodell und klare Anforderungen an elektronische Rechnungen definiert.