Hinweisgeberschutzgesetz
Gemeinsam gegen Missstände
Über unser Portal WhistlePort können Sie gesetzeswidrige Missstände und Fehlverhalten im Unternehmen melden. Sie können die Meldungen anonym oder unter Nennung Ihres Namens jederzeit einreichen. Bitte melden Sie sich in regelmäßigen Abständen im Portal an, um für eventuelle Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
Die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen steht nicht nur unseren Mitarbeitern, sondern auch unseren Kunden, Lieferanten und allen anderen Dritten offen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Startseite in unserem Portal.
Bei Fragen und Anregungen können Sie uns gern eine Nachricht hinterlassen.