Zertifikate
Nachweise, Zertifikate, Sicherheit
CE-Kennzeichnungen, Bauprodukteverordnung, Leistungserklärungen. Im Bereich Schloss- und Beschlaglösungen ergeben sich viele Anforderungen, die Sie bei der Umsetzung von Objekten beachten müssen. Mit unseren Zertifikaten, Nachweisen und Prüfungen können wir Sie bei der Realisierung Ihrer Projekte unterstützen.
Nachweis Fähigkeit zur Freigabe
Im Bereich Schloss- und Beschlagprodukte betrifft die CE-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit die Produkte zur Anwendung in Flucht- und Rettungswegen sowie die Produkte mit Anforderungen an den Brand- und Rauchschutz. Durch die BauPVO ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen nach EN 14351, Teil 1. Die Leistungserklärung löst hier die Konformitätserklärung ab. Außerdem ist die Überwachung der CE-Kennzeichnung durch die Marktaufsichtsbehörde verschärft. Hier finden Sie die Leistungserklärungen von systeQ und unseren Partnern für die harmonisierten Norme.
esco Systempässe
Bitte beachten Sie, dass der jeweilige Systempass und die aufgeführten Daten nur in Verbindung mit den hierfür aktuellen und gültigen Nachweisen und Vereinbarungen zur CE-Erklärung verwendet werden dürfen.
Bauprodukteverordnung systeQ Schlösser
Im Bereich Schloss- und Beschlagprodukte betrifft die CE-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit die Produkte zur Anwendung in Flucht- und Rettungswegen sowie die Produkte mit Anforderungen an den Brand- und Rauchschutz. Durch die BauPVO ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen nach EN 14351, Teil 1. Die Leistungserklärung löst hier die Konformitätserklärung ab. Außerdem ist die Überwachung der CE-Kennzeichnung durch die Marktaufsichtsbehörde verschärft. Hier finden Sie die Leistungserklärungen von systeQ und unseren Partnern für die harmonisierten Norme.
Bauprodukteverordnung systeQ Mehrfachverrieglungen
Im Bereich Schloss- und Beschlagprodukte betrifft die CE-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit die Produkte zur Anwendung in Flucht- und Rettungswegen sowie die Produkte mit Anforderungen an den Brand- und Rauchschutz. Durch die BauPVO ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen nach EN 14351, Teil 1. Die Leistungserklärung löst hier die Konformitätserklärung ab. Außerdem ist die Überwachung der CE-Kennzeichnung durch die Marktaufsichtsbehörde verschärft. Hier finden Sie die Leistungserklärungen von systeQ und unseren Partnern für die harmonisierten Norme.